Raumbedarf für Remisen, Futter-, Stroh– und Hofdüngerlager
Einstell- und Lagerräume, Hofdüngerlager, Remisen und Maschinenhallen können in der Landwirtschaftszone zonenkonform sein, wenn sie für die zweckmässige Bewirtschaftung des Betriebes notwendig sind. Ställe, Scheunen, Remisen, Silos zur Futterlagerung oder Jauchesilos sowie Jauchekästen sind im engsten Sinne landwirtschaftlich bedingt. Grundlegende Voraussetzung für eine Bewilligung ist vorab die Existenz eines landwirtschaftlichen Betriebes.

Remisen
Für die im Betrieb benötigten landwirtschaftlichen Maschinen und Geräte kann Remisenraum erstellt werden. Dieser umfasst auch betriebsnotwendige Garagen sowie Flächen für Werkstatt und die Lagerung von Produktionsmaterialien. Die zulässige Fläche hängt von Betriebsgrösse, der Art des Betriebes sowie vom Bedarfsnachweis ab. Der maximale Remisenraum von landwirtschaftlichen Betrieben wird gestützt auf die FAT-Richtlinien 590 bestimmt. Der tatsächliche Flächenbedarf ist mittels Maschinenliste zu belegen.
Berechnung Raumbedarf für Remisen nach FAT-Richtlinien 590 (Excel-Tool)
Futter- und Strohlager
Die Grösse der Futter- und Strohlager entsprechen dem Futterbedarf des zulässigen Tierbestandes und ist entsprechend der zu erwartenden Futtererträge abgestimmt.
Berechnung Platz- und Raumbedarf für Futter- und Strohlager (Excel-Tool)
Hofdüngerlager
Für neue Jauchesilos, Jauchegruben und Mistlagerplätze muss der Bedarf ausgewiesen werden. Die Berechnung der Lagerkapazität erfolgt aufgrund der Grundlagen für die Düngung landwirtschaftlicher Kulturen in der Schweiz (GRUD).
Berechnung Lagerkapazität für Hofdünger und Abwasser (Excel-Tool)
Abdeckpflicht
Ab 2022 gilt eine Abdeckpflicht für alle offenen Güllebehälter. In abgedeckten Hofdüngerlagern ist der Luftaustausch über der Gülleoberfläche beschränkt. Dies reduziert die laufende Bildung und Freisetzung von Ammoniak. So gelangt weniger Ammoniak aus der Güllelagerung in die Umwelt. Die Sanierungsfrist beträgt sechs bis acht Jahre. Bis 2030 müssen alle Behälter, bestehende und neu erstellte, mit wirksamen Abdeckungen ausgerüstet sein.
Merkblatt Abdeckung Güllelager