Innere Auf­sto­ckung

Als «innere Aufstockung» gemäss Art. 16a Abs. 2 RPG gilt die Errichtung von Bauten und Anlagen für die bodenunabhängige Tierhaltung bzw. den bodenunabhängigen Gemüse- und Gartenbau. Die Haltung von Schweinen, Geflügel, Mastkälber (Fütterung mit Milchnebenprodukte) und Kaninchen gilt in der Regel als bodenunabhängig und somit als innere Aufstockung. 

Folgende Voraussetzungen müssen für eine innere Aufstockung bei der Tierhaltung erfüllt sein:

  • Der aus der Aufstockung resultierende Deckungsbeitrag ist kleiner als jener aus der bodenabhängigen Landwirtschaftsproduktion und
  • das Trockensubstanzpotenzial des eigenen Pflanzenbaus entspricht einem Anteil von mindestens 70 Prozent des Trockensubstanzbedarfs des Tierbestandes. 

Gemäss Raumplanungsverordnung muss nur eine der beiden Voraussetzungen erfüllt sein, damit die innere Aufstockung als zonenkonform gilt. Das Bundesgericht hat im Jahr 2017 in einem Urteil jedoch festgehalten, dass beide Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Beim Gemüsebau und beim produzierenden Gartenbau müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • die bodenunabhängig bewirtschaftete Fläche beträgt höchstens 35 Prozent der gemüse- oder gartenbaulichen Anbaufläche und
  • die bodenunabhängig bewirtschaftete Fläche macht höchstens 5‘000 m² aus.

Als Anbaufläche gilt die tatsächlich mit Gemüse und Gartenbau kultivierte Fläche. Die übrigen Bewirtschaftungsflächen gehören nicht dazu.

Die Kantone können gemäss Art. 27a RPG Vorschriften erlassen, mit denen sie die innere Aufstockung einschränken.

Berechnung

Deckungsbeitrags- und Trockensubstanzvergleich sind anhand von Standardwerten vorzunehmen. Sofern Standardwerte fehlen, ist auf vergleichbare Kalkulationsdaten abzustellen. Führt das Deckungsbeitragskriterium zu einem höheren Aufstockungspotenzial als das Trockensubstanzkriterium, so müssen in jedem Fall 50 Prozent des Trockensubstanzbedarfs des Tierbestandes gedeckt sein.

Für die Deckungsbeitrag/Trockensubstanz-Kalkulation hat die KOLAS AG Bauen ausserhalb Bauzone eine Excel-Vorlage erstellt:

KOLAS DB/TS-Kalkulation (Version 3.006 / 30.08.2023)