Wei­ter­bil­dung Direktzahlungskurs

Die Verordnung über die Direktzahlungen in der Landwirtschaft (Direktzahlungsverordnung, DZV) enthält seit 2004 Bestimmungen über die Anforderungen an die Berufsqualifikation zum Erlangen der Direktzahlungsberechtigung. Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der DZV regelt seit dem 1. Januar 2014 die Vorgaben für den Direktzahlungs-Kurs für gemeinwirtschaftliche Leistungen in der Landwirtschaft (DZ-Kurs).

Die DZV sieht vor, dass Personen mit einem nicht-landwirtschaftlichen Berufsabschluss die Direktzahlungsberechtigung mit einem durch die Kantone in Zusammenarbeit mit der massgebenden Organisation der Arbeitswelt speziell reglementierten und erfolgreich abgeschlossenen Kurs erlangen können. Der DZ-Kurs ist nicht Teil der reglementierten landwirtschaftlichen Berufsbildung. Der Kursabschluss führt nicht zu einem anerkannten Titel gemäss Berufsbildungsgesetz. Er berechtigt ausschliesslich zum Bezug der landwirtschaftlichen Direktzahlungen. 

Der DZ-Kurs soll Personen ohne landwirtschaftliche Berufsbildung die Möglichkeit geben, Kompetenzen für die Erbringung der geforderten gemeinwirtschaftlichen Leistungen in der Landwirtschaft zu erlangen. Ziele und Inhalte des Kurses orientieren sich an den Anforderungen, die durch die Direktzahlungsverordnung an Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter gestellt werden. 

Die Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren (LDK) hat die Organisation der Arbeitswelt (OdA AgriAliForm) mit der Organisation des DZ-Kurses beauftragt. Im «Reglement 2014 über die landwirtschaftliche Weiterbildung gemäss Direktzahlungsverordnung Art. 4 Abs. 2 Bst. a (DZ-Kurs 2014)» sind die Aufgaben der OdA AgriAliForm festgehalten. Es sind dies:

  • Beschreibung des Kursinhalts und der Organisationsstruktur sowie der Prüfung;
  • Festlegung der Prüfungsgebühr und Empfehlungen für das Kursgeld;
  • Ernennung, Einsetzung und Ausbildung der Prüfungsexperten;
  • Beschluss über die Zulassung zur Prüfung sowie über einen allfälligen Prüfungsausschluss;
  • Entscheid über die Erteilung des Kursausweises;
  • Einheitliche Umsetzung des Reglements sowie der Qualitätssicherung.

Anbieter DZ-Kurs

Anbieter des Kurses sind kantonale landwirtschaftliche Bildungs- und Beratungszentren.
Folgende Institutionen bieten den Kurs aktuell an:

AGORA Romandie Formation professionelle agricole
BBZN Hohenrain LU
BBZ Pfäffikon SZ
Ebenrain-Zentrum für Landwirtschaft, Natur und Ernährung BL
Inforama BE
Landwirtschaftliches Zentrum Rheinhof SG
Landwirtschaftszentrum - Visp VS
Plantahof GR

Wei­tere Informationen

Organisation der Arbeitswelt (OdA) AgriAliForm

OdA AgriAliForm
Laurstrasse 10
5201 Brugg

Telefon 056 462 54 40

E-Mail