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1. An der Agridea darf nicht gerüttelt werden  
Die LDK und KOLAS haben die Stellungnahme zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2025 eingereicht. Sie lehnen die vorgeschlagene Änderung in der Landwirtschaftsberatungsverordnung zur Governance de  
2. Artikel  
Kontakt  
3. LDK und KOLAS setzen sich gemeinsam für den Herdenschutz ein  
Per 1. Februar 2025 treten das revidierte Jagdgesetz und die angepasste Jagdverordnung definitiv in Kraft. Gemäss dem Willen des Parlaments erhalten die Kantone damit mehr Kompetenzen. Diese Anpassung  
4. Weiterbildung Direktzahlungskurs  
Weiterbildung Direktzahlungskurs Die Verordnung über die Direktzahlungen in der Landwirtschaft (Direktzahlungsverordnung, DZV) enthält seit 2004 Bestimmungen über die Anforderungen an die Berufsq  
5. Anhang3_SchulgeldundPrfungsgeghren_140925_d_def.pdf  
Anhang 3 Schulgeld und Prüfungsgebühr Gemäss Artikel 8.6 des Reglements über die Weiterbildung gemäss Direktzahlungsverordnung Art. 4, Abs. 2a (DZ-Kurs) muss der Kurs kostendeckend sein. Die Organisat  
6. Zonenkonformität in der Landwirtschaftszone  
Zonenkonforme Bauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone Gemäss Art. 16a RPG sind Bauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone zonenkonform, wenn sie für die zur landwirtschaftlichen Bewirtschaft  
7. Raumbedarf für Remisen, Futter-, Stroh- und Hofdüngerlager  
Raumbedarf für Remisen, Futter-, Stroh- und Hofdüngerlager Einstell- und Lagerräume, Hofdüngerlager, Remisen und Maschinenhallen können in der Landwirtschaftszone zonenkonform sein, wenn sie für  
8. agridea_merkblatt_abdeckung_guellelager_2022.pdf  
Abdeckung von Güllelagern zur Reduktion von Emissionen Merkblatt von KOLAS und KVU Impressum Herausgeberinnen Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz KVU Konferenz der Landwirts  
9. FAT_Bericht_590_Raumbedarf_fuer_Remisen.pdf  
Nr. 590 2002 Berichte Eidgenössische Forschungsanstalt für Agrarwirtschaft und Landtechnik (FAT), CH-8356 Tänikon TG, Tel. 052/368 31 31, Fax 052/365 11 90 Raumbedarf für Remisen und Einzelmaschine  
10. Innere Aufstockung  
Innere Aufstockung Als «innere Aufstockung» gemäss Art. 16a Abs. 2 RPG gilt die Errichtung von Bauten und Anlagen für die bodenunabhängige Tierhaltung bzw. den bodenunabhängigen Gemüse- und Gartenbau  
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