Produktion und Produktionsgrundlagen stärken

An der Jahresversammlung der LDK standen gleich drei Geschäfte mit Bezug zur Produktionsgrundlage «Boden» auf der Traktandenliste: Die Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG2) und deren Verordnung, die zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik 2030 und die Teilrevision des Bodenrechts (BGBB). Bei allen drei Geschäften fordert die LDK den Schutz des landwirtschaftlichen Kulturlandes und die Stärkung der Lebensmittelproduktion, zwei Kernanliegen der LDK.

Die die Stärkung der Lebensmittelproduktion ist Kernanliegen der kantonalen Landwirtschaftsdirektorenkonferenz LDK (Bild LID)

Mit dem vom Parlament revidierten Raumplanungsgesetz (RPG) wird der Wert des landwirtschaftlichen Kulturlandes noch einmal deutlich unterstrichen. Indem nämlich im Ingress des RPG neu der Artikel 104a der Bundesverfassung zur Ernährungssicherheit aufgeführt wird, hat sich nun auch die Raumplanung in den Dienst der Ernährungssicherheit zu stellen. Die LDK setzt sich mit Nachdruck für das Kulturland als landwirtschaftliche Produktionsgrundlage ein und fordert, die im RPG verankerte und vom Parlament verabschiedete Pflicht zur Schonung des Kulturlandes noch besser in der Raumplanungsverordnung (RPV) zu verankern. Insbesondere der Vorrang der Landwirtschaft in der Landwirtschaftszone sei besser auszugestalten. Das RPG will zudem die Anzahl Gebäude und die Versiegelung ausserhalb der Bauzonen stabilisieren. «Auch und gerade um ihren Beitrag zum Verfassungsauftrag von Art. 104a BV zu erfüllen, muss die bauliche Entwicklung der einzelnen Landwirtschaftsbetriebe den Bedürfnissen entsprechen. Der Vorrang von landwirtschaftlichen Bauten und Anlagen ist daher zentral.», erklärte Stefan Müller, Landeshauptmann Kanton Appenzell Innerrhoden und LDK-Präsident. 

Fokus auf die Lebensmittelproduktion

Ebenfalls am Primat der Ziele gemäss Art. 104 Bundesverfassung muss sich die zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik 2030 orientieren, fordert die LDK. Die Schweizer Landwirtschaft habe einen substanziellen Beitrag zur Ernährungssicherheit beizutragen; deshalb müsse der Fokus wieder stärker auf die Lebensmittelproduktion gerichtet werden. Als Grundlage für diese Produktion sieht die LDK landwirtschaftliche Familienbetriebe. Untrennbar damit verbunden ist die Betrachtung über die gesamte Land- und Ernährungswirtschaft. «Die vor- und nachgelagerten Stufen der Wertschöpfungsketten bis hin zum Konsum müssen mehr in die Pflicht genommen werden», gibt Stefan Müller zu bedenken. Drittes zentrales Element der zukünftigen Agrarpolitik muss das Regelwerk der Direktzahlungen nun endlich vereinfacht werden. Und zwar nicht nur für die Landwirte, sondern auch für den Vollzug in den Kantonen. Die Chancen der Digitalisierung sind dabei zu nutzen.

Das Bodenrecht nicht verwässern

Der Boden als Produktionsgrundlage stand in einem weiteren von den LDK-Mitgliedern diskutierten Geschäft im Mittelpunkt: Die Teilrevision des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB). In einer Motion der Kommission für Wirtschaft und Angaben des Ständerates (WAK-S) beauftragt das Parlament den Bundesrat die Selbstbewirtschaftung, die Position der Ehegatten sowie das Unternehmertum im BGBB zu stärken. Die LDK bekräftigt, dass das bäuerliche Bodenrecht als zentraler Teil im Zivilrecht zur Sicherung der Produktionsgrundlagen in den Grundzügen zu erhalten ist. Gezielte den heutigen Bedürfnissen angepasste Änderungen seien dabei sorgfältig zu formulieren. Das BGBB bezweckt, das bäuerliche Grundeigentum und somit die Familienbetriebe zu fördern die Spekulation mit landwirtschaftlichem Boden zu verhindern. «Mit weiteren zusätzlichen Vorschriften und Bestimmungen wird das Ziel und die Wirkung des Gesetzes verwässert», ist Stefan Müller überzeugt.

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