Im Hinblick auf das Inkrafttreten der revidierten Jagdverordnung stehen die LDK und die KOLAS weiterhin zur Koexistenz zwischen Mensch, Nutztierhaltung und Wildtieren. Um ein konfliktarmes Nebeneinander von Wildtieren und Nutztieren / landwirtschaftlicher Nutzung zu ermöglichen, müssen die Nutzungs- und Schutzinteressen aufeinander abgestimmt sein. Es gilt nun mit der neuen rechtlichen Situation Erfahrungen zu sammeln; aufgrund der Erfahrungen und Dynamik in der Populationsentwicklung und der Lernfähigkeit der Wildtiere werden Nachbesserungen unumgänglich sein.
LDK beschliesst nationale Koordination
Eine wichtige Partnerin der Kantone im technischen Herdenschutz und im Herdenschutzhundewesen war unter altem Recht die Agridea, die unabhängige Beratungszentrale für die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft. Das BAFU hatte die Agridea mit der Koordination des technischen Herdenschutzes in den Kantonen und mit der Fachstelle Herdenschutzhunde beauftragt. Diesen Auftrag beendet das BAFU nun per 31. März 2025, die dazu bestehenden Finanzhilfevereinbarungen wurden nicht verlängert. Damit fällt die Anlaufstelle der kantonalen Herdenschutzberatungsstellen weg, was vor allem kleinere und von Wolfspräsenz noch weniger betroffene Kantone vor grosse Probleme stellt.
LDK und KOLAS sind gefordert, damit für die bevorstehende Sömmerungssaison der Herdenschutz gesichert werden kann und die Tierhalter und Tierhalterinnen beraten und unterstützt werden können. Die LDK erarbeitet zusammen mit Agridea ein Dienstleistungspakt, damit Schulung und Beratung weiterhin auf nationaler Ebene koordiniert erbracht werden können. Diese Lösung gilt vorerst für zwei Jahre und gibt den Kantonen somit Zeit, sich für die Aufgabenerbringung gemäss Art. 10b bis 10e JSV optimal aufzustellen. Die LDK Mitglieder genehmigten an der LDK Arbeitstagung vom 30.01.2025 diese Lösung im Grundsatz sowie eine gemeinsame solidarische Finanzierung.
Offene Fragen im Vollzug
Die KOLAS ihrerseits klärt zusammen mit dem BAFU die zahlreichen noch offenen Fragen im Vollzug und der Finanzierung des Herdenschutzes. Die Kantone erwarten praktikable und administrativ einfache Lösungen im Vollzug. Das BAFU sichert der KOLAS zeitnahe Informationen und Klärung zu. Dringender Handlungsbedarf besteht auch bei den Herdenschutzhunden. Klar ist: Das BAFU ist zuständig für die national einheitlich Einsatzbereitschaftsprüfung (EBÜ) und Anerkennung von Herdenschutzhunden. Noch ist jedoch keine Nachfolgelösung für die auslaufende Ver-einbarung mit der Agridea über die Fachstelle Herdenschutzhunde getroffen. Die Befürchtung ist gross, dass des-halb für die Sömmerungssaison 2025 nicht genügend geprüfte Tiere zur Verfügung stehen. Auch in diesem Punkt sichert das BAFU einen lückenlosen Übergang im Frühjahr 2025 zu. Mitte Februar sind Online-Informationen für Verantwortliche im Vollzug und in der Beratung geplant.