Landwirtschaftsämter handeln rasch und entlasten die Bauernfamilien

Die anhaltende Trockenheit setzt viele Schweizer Bauernfamilien unter Druck. Die kantonalen Landwirtschaftsämter nutzen ihren gesetzlichen Handlungsspielraum konsequent zugunsten der betroffenen Betriebe. Die LDK fordert zusätzliche Schritte, um die Liquidität der Betriebe zu sichern und die Landwirtschaft besser auf künftige Klimaherausforderungen vorzubereiten.

Quelle: LID

Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen stellen viele Schweizer Bauernfamilien vor erhebliche Herausforderungen. Je nach Region und Betriebszweig fehlen Wasser, Futter und die Erträge fallen tiefer aus. Auch auf Alpen und Sömmerungsbetrieben ist die Situation vielerorts angespannt. Diese wirtschaftlichen Auswirkungen treffen Bauernfamilien, die unter schwierigen Bedingungen ihre Tiere versorgen, ihre Kulturen erhalten und ihre Betriebe wirtschaftlich weiterführen müssen. Bei vielen Betrieben wird zunehmend die Liquidität knapp.

LDK begrüsst die Stossrichtung des BLW

Die Kantone sind für den Vollzug der Direktzahlungen zuständig. Art. 106 der Direktzahlungsverordnung (DZV) ermöglicht es ihnen, bei höherer Gewalt (und die aktuelle Dürre ist eine höhere Gewalt) auf Kürzungen oder die Verweigerung von Beiträgen zu verzichten. In dieser ausserordentlichen Situation nutzen die kantonalen Landwirtschaftsämter diesen gesetzlichen Handlungsspielraum praxisnah und konsequent. Die LDK begrüsst und unterstützt deshalb die vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) am 5. August 2026 angekündigten Stossrichtungen zur Entlastung der Landwirtschaftsbetriebe.

Fonds de Roulement für Betriebshilfedarlehen substanziell aufstocken

Betriebe, die infolge der Trockenheit in Liquiditätsschwierigkeiten geraten, können zinslose Betriebshilfedarlehen beantragen. Diese sind ein wichtiges Instrument, um eine vorübergehende, unverschuldete finanzielle Bedrängnis zu überbrücken. Die Kantone prüfen und gewähren diese Darlehen. Die Mittel dafür stammen von Bund und Kantonen gemeinsam. Aktuell besteht eine erhöhte Nachfrage nach Betriebshilfedarlehen, weshalb die Mittel im Fonds de Roulement Betriebshilfe durch den Bund substanziell aufgestockt werden müssen. Damit sollen die Kantone auch bei einer steigenden Zahl von Gesuchen über ausreichend Mittel verfügen, um betroffene Betriebe gezielt zu unterstützen.

Als weitere kurzfristige Massnahme wollen die Kantone die Liquidität der Betriebe durch eine zusätzliche Akontozahlung der Direktzahlungen verbessern. Ein Anteil der Hauptzahlung soll vorzeitig ausbezahlt werden können. Die LDK fordert den Bund auf, den Kantonen die dafür nötigen Mittel bereitzustellen. Das BLW lässt das in seiner Kommunikation vom 5. August 2026 durchblicken.

Nachhaltige Investitionen sichern und Klimaanpassung vorantreiben

Die aktuelle Trockenheit zeigt, dass neben kurzfristigen Hilfen auch die Vorsorge für zukünftigen Klimaereignissen und insbesondere die langfristige Sicherung der Wasserversorgung konsequent weiterentwickelt werden müssen. Die LDK unterstützt deshalb die laufenden Arbeiten des Bundes bzw. des BAFU zur Erarbeitung einer nationalen Wassermanagement-Strategie. Diese soll dazu beitragen, Wasserbedarf und Wasserverfügbarkeit besser aufeinander abzustimmen, Nutzungskonflikte frühzeitig zu erkennen und die Wasserversorgung sowie den nachhaltigen Umgang mit den verfügbaren Wasserressourcen weiterzuentwickeln.

Die LDK fordert, dass Massnahmen und Investitionen zur Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel konsequent unterstützt werden. Dazu gehören etwa die Züchtung robuster und klimaangepasster Sorten, die Anpassung der Anbauverfahren und Investitionen in Bewässerungen und Wasserversorgungen sowie Anlagen zur Regulierung des Wasserhaushaltes im Boden. Zur Erhöhung ihrer Resilienz müssen Landwirtschaftsbetriebe nachhaltige Investitionen in die Basisinfrastrukturen, in zusätzliche Futterlager oder in Wegerschliessungen in abgelegenen Gebieten tätigen können. Bund und Kantone sollen im Rahmen der Strukturverbesserungsmassnahmen die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellen.

Zu priorisieren ist das Instrument der zinslosen, rückzahlbaren Investitionskredite. In einer Umfrage haben die Kantone für dieses Finanzierungsinstrument eine Finanzierungslücke für die kommenden fünf Jahre von 480 Mio. Schweizer Franken ermittelt. Sie fordern den Bund auf, dieses Kapital umgehend einzuschiessen. Die aktuelle Trockenheit zeigt, dass beim langfristigen Wassermanagement und bei der Klimaanpassung der Landwirtschaft keine Zeit verloren werden darf.

 

 

 

 

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