«Unser Land hat die Covid-19-Pandemie glimpflich überstanden und im Winter 22/23 wurde die drohende Strommangellage letztlich doch nicht Wirklichkeit. Wir haben Glück gehabt.» resümiert Regierungsrat Stefan Müller, Landeshauptmann im Kanton Appenzell-Innerrhoden und Präsident der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz (LDK) anlässlich der LDK-Arbeitstagung vom 25. Januar 2024 in Bern. «Die Mängel in der Kommunikation und die ungenügende Vorbereitung der Schweiz auf solche Ereignisse wurden uns jedoch drastisch vor Augen geführt. Darum muss nun entschlossen gehandelt werden.»
Revision des Landesversorgungsgesetz
Der Bundesrat hat das revidierte Landesversorgungsgesetz in die Vernehmlassung gegeben. Hans Häfliger, Delegierter für die wirtschaftliche Landesversorgung, informierte bei den Landwirtschaftsdirektoren über diese Revision. Sie soll zur Erhöhung der wirtschaftlichen Widerstandskraft beitragen und die wirtschaftliche Landesversorgung auf neue Herausforderungen vorbereiten.
Schon an ihrer Arbeitstagung im Sommer nach Ausbruch der Covid-19-Pandemie befasste sich die LDK ein erstes Mal mit der wirtschaftlichen Landesversorgung, insbesondere mit dem Teilbereich der Lebensmittelversorgung. Seither hat sie wiederholt den ungenügenden Stand der Vorbereitungen auf mögliche Krisen kritisiert: die den heutigen Anforderungen nicht mehr genügende Lagebeurteilung, die nur fallweise und nur sektoral stattfindenden Absprachen zwischen Landesversorgung und Wirtschaft sowie die ungenügende Einbindung in die Krisenorganisation des Bundes. Die Konferenz der Kantonsregierungen KdK hat, gestützt auf die Erfahrungen im Umgang mit der Covid-19-Pandemie und der drohenden Strommangellage, vom Bundesrat ebenfalls mehrfach eine verbesserte Krisenorganisation angemahnt. Mit seinem Vorschlag will der Bundesrat die Versorgungssicherheit stärken und die Landesversorgung modernisieren. Die LDK fordert weitergehende Verbesserungen in den Themen einer adäquaten Einbindung der Kantone in der Landesversorgung in die Krisenorganisation des Bundes, einer sektorübergreifenden kontinuierlichen Risikobeurteilung und der Massnahmenplanung sowie der differenzierten Interventionsmöglichkeiten der Landesversorgung vor allem zwecks vorsorglicher Vermeidung von schweren Mangellagen. Die Beschränkung auf die Überwindung einer schweren Mangellage genügt den heutigen Herausforderungen nicht mehr.
Agrarpolitik 2030+
Der Bundesrat hat die Ausarbeitung der nächsten Reformetappe der Agrarpolitik, die sogenannte AP 2030, beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) in Auftrag gegeben. Die LDK hat Kenntnis genommen von der Projektorganisation, dem ambitionierten Zeitplan und dem Stand der Arbeiten. Sie hat ihren Anspruch erneut bekräftigt, als Teil der Lösung intensiv in den Weiterentwicklungsprozess miteinbezogen zu werden.
Schon an ihrer Arbeitstagung im Sommer nach Ausbruch der Covid-19-Pandemie befasste sich die LDK ein erstes Mal mit der wirtschaftlichen Landesversorgung, insbesondere mit dem Teilbereich der Lebensmittelversorgung. Seither hat sie wiederholt den ungenügenden Stand der Vorbereitungen auf mögliche Krisen kritisiert: die den heutigen Anforderungen nicht mehr genügende Lagebeurteilung, die nur fallweise und nur sektoral stattfindenden Absprachen zwischen Landesversorgung und Wirtschaft sowie die ungenügende Einbindung in die Krisenorganisation des Bundes. Die Konferenz der Kantonsregierungen KdK hat, gestützt auf die Erfahrungen im Umgang mit der Covid-19-Pandemie und der drohenden Strommangellage, vom Bundesrat ebenfalls mehrfach eine verbesserte Krisenorganisation angemahnt. Mit seinem Vorschlag will der Bundesrat die Versorgungssicherheit stärken und die Landesversorgung modernisieren. Die LDK fordert weitergehende Verbesserungen in den Themen einer adäquaten Einbindung der Kantone in der Landesversorgung in die Krisenorganisation des Bundes, einer sektorübergreifenden kontinuierlichen Risikobeurteilung und der Massnahmenplanung sowie der differenzierten